Apothekenpflichtige Arzneimittel bekommt man ohne Rezept, sie bedürfen bei kurzzeitiger Anwendung nicht die Überwachung durch einen Arzt. Dennoch sind diese Präparate nur in der Apotheke zu bekommen und durch pharmazeutisches Personal wie Apotheker und PTA abzugeben, da der Kunde bestens beraten werden soll und sind nicht frei für den Kunden zugänglich. Apothekenpflichtige Präparate sind des öfteren durch Stärke und Packungsgröße eingeschränkt, um bei weiterbestehenden Problemen doch einen Arzt zu konsultieren.
Rezeptpflichtige Arzneimittel sind automatisch immer auch apothekenpflichtig.
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