Ein gesetzlich versicherter Patient hat bei Medikamenten in der Regel nur eine Zuzahlung zu bezahlen. Die Zuzahlung pro aufgeschriebenem Arzneimittel richtet sich nach dem Preis des Medikamentes. Liegt der Verkaufspreis bis 50 €, ist eine Zuzahlung von 5 € zu leisten, zwischen 50-100 € wird ein 10-%-iger Anteil berechnet. Alles, was über 100 € liegt bleibt bei einem maximalen Anteil von 10 €.
Diese Zuzahlung ist von allen Patienten ab den 19. Lebensjahres zu bezahlen. Sollte das verordnete Medikament teurer sein als der Betrag, den die Krankenkasse erstattet (Festbetrag), kommt diese Differenz zu der normalen Zuzahlung hinzu. Man bezahlt maximal 2 % (in bestimmten Fällen 1%) des Jahreseinkommens an Zuzahlungen. Die Differenz erstattet die Krankenkasse auf Antrag zurück.
Bestimmte Medikamente sind übrigens zuzahlungsfrei. Die kann allerdings von Kasse zu Kasse variieren. Es empfiehlt sich, in der Apotheke nach solchen befreiten Medikamenten zu fragen.
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